Vor dem Hintergrund steten Schwundes angestammter Lebensräume, verknüpft mit der ansteigenden Zahl ausgestorbener Tierarten, wird die Bewahrung und Sicherung der Artenvielfalt in Menschenobhut anerkanntes Element des Artenschutzes.
Haltung und Vermehrung von Naturarten geschieht im DKB auf der Grundlage bestehender Gesetze nach den Ansprüchen der einzelnen Species, wie sie die Ornithologie lehrt. Theoretische Sachkunde ist dabei mit den Praxismethoden so in Anwendung, wie sie die seriöse Zoologie professionell vorgibt.
Grundsätze zur Erhaltung der Arten
Die Bewahrung der Wildformen bis hin zur Reinerhaltung von Unterarten hat Vorrang gegenüber jedweder züchterischen Veränderung.
Bei Unterbringung in Flugräumen und Volieren ist die Innenausstattung derselben den Ansprüchen der jeweiligen Art anzupassen. Natürliche Biotopelemente sind als Bestandteile der Merkwelt der jeweiligen Art zu verwenden.
Eine freiwillige Beschränkung der organisierten Züchterschar vermeidet die Haltung bekannter „Problemarten“, deren naturgebundene Spezialisierung die Erhaltung der Art über Generationen hin tiergärtnerisch behindert.
Durch kontrollierende „Zuchtbuch-Führung“ sind Inzucht-Depressionen der Populationen in Menschenobhut zu verhindern. Der gesunde Vitalstatus wird damit gesichert.
Erkannte Mutanten und damit verbundene Spalterbigkeiten sind direkt und unmittelbar aus den Stämmen der Natur-Ursprungsarten abzutrennen und fernzuhalten. Mutationen sind der Beginn zur Haustierzüchtung unter dem Fachwort: Domestizierung. Solche Vögel sind damit aus der Fortpflanzungsgemeinschaft zur Arterhaltung für immer ausgeschlosse
Bei Beschaffung von Naturarten wie bei der Zusammenstellung von „Zuchtpaaren“ sind vorzugsweise Vögel aus Nachzuchten anzuraten. Massenimporte werden abgelehnt!
Jede Art von Bewertung steht im Dienst der Sicherung und Erhaltung natürlicher Artenvielfalt und ihrer Variabilität.
Erstellt von: Klaus Speicher, Werner Kneule, Karlheinz Massoth, Dr. Hans Claßen, Dr. Dietmar Steinmetz, Walter Reitmeier