Anträge an die Haupttagung am 24. September 2022

Antrag Nr.3-2022

(für diesen Antrag ist eine einfache Mehrheit erforderlich.)

Das Präsidium beantragt die Änderung der allgemeinen Schauordnung in folgenden Paragraphen:

  • Vorwort
  • § 1.4.
  • § 1.6.
  • § 1.8.
  • § 2.1.
  • § 2.2.
  • § 2.4.
  • § 2.5.
  • § 3.1.
  • § 3.2
  • § 3.3.
  • § 3.4
  • § 3.5.
  • § 3.6.
  • § 5.1.
  • § 5.4.
  • § 5.5.
  • § 6.1.
  • § 7.1.
  • § 7.4.
  • § 7.6.
  • § 8.1.
  • § 9.2.
  • § 10.1.
  • § 11.3.
  • § 12.4.

Alle Änderungen im Überblick:

Allgemeine Ausstellungsrichtlinien

Präambel:

Die allgemeinen Ausstellungsrichtlinien beinhalten die fachgruppenübergreifenden Bestimmungen. Die fachspezifischen Bestimmungen der einzelnen Fachgruppen sind in Ausstellungsordnungen derselben geregelt.

Präambel:

Die allgemeinen Ausstellungsrichtlinien beinhalten die fachgruppenübergreifenden Bestimmungen. Die fachspezifischen Bestimmungen der einzelnen Fachgruppen sind in den Ausstellungsordnungen derselben geregelt.

§1.4.

Alter Absatz:

1.4 Vögel aus Beständen, die mit Seuchen infiziert sind, oder Vögel aus ansteckungsverdächtigen Beständen, dürfen nicht eingeliefert werden. Werden grobe Mängel festgestellt (Parasitenbefall usw.) wird die Kollektion ausgeschlossen und es gibt keine Bewertung.

Neuer Absatz:

1.4 Vögel aus Beständen, die mit Seuchen infiziert sind, oder Vögel aus ansteckungsverdächtigen Beständen, dürfen nicht eingeliefert werden. Werden grobe Mängel festgestellt (Parasitenbefall, Verletzungen usw.) werden diese Vögel ausgeschlossen und es gibt keine Bewertung.

§1.6.

Alter Absatz:

1.6 Alle zur Schau kommenden Vögel müssen einen vom DKB anerkannten Fußring tragen. Die Bestimmungen der Fußringgrößen unterliegen den einzelnen Fachgruppen.

Neuer Absatz:

1.6 Alle zur Schau kommenden Vögel müssen einen vom DKB anerkannten Fußring tragen. Die Bestimmungen/Kontrollen der Fußringgrößen unterliegen den einzelnen Fachgruppen. Grundsätzlich darf der Ring nicht abziehbar sein.

§1.8.

Alter Absatz:

1.8 Zusätzliche Ringkennzeichnungen sind nicht erlaubt.

Neuer Absatz:

1.8 Zusätzliche Ringkennzeichnungen (Zweitring) sind nicht erlaubt.

§2.1.

Alter Absatz:

2.1 Alle Anmeldungen dürfen nur mit den vorgeschriebenen Anmeldeformularen getätigt werden, die im Fachorgan des DKB veröffentlicht werden. Diese müssen sorgfältig und vollständig in Druckschrift ausgefüllt werden.

Neuer Absatz:

2.1 Alle Anmeldungen zur Teilnahme der Deutschen Meisterschaft sollten nur mit den vorgeschriebenen Anmeldeformularen getätigt werden, die im Fachorgan des DKB und auf der Homepage veröffentlicht werden. Diese müssen sorgfältig und vollständig ausgefüllt werden.

§2.2.

Alter Absatz:

2.2 Für alle gemeldeten Vögel muss Stand- und Kataloggeld bezahlt werden.

Neuer Absatz:

2.2 Für alle gemeldeten Vögel muss das festgelegte Standgeld bezahlt werden.

§2.4.

Alter Absatz:

2.4 Der im Fachorgan des DKB angegebene Anmeldetermin muss eingehalten werden. Verspätete Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.

Neuer Absatz:

2.4 Der im Fachorgan des DKB und auf der Homepage angegebene Anmeldetermin muss eingehalten werden. Verspätete Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.

§2.5.

Alter Absatz:

2.5 Nach der Anmeldung der Vögel erhält der Aussteller die Käfignummern und einen Einlieferungsschein zugeschickt. (Trifft nicht für die Fachgruppe Gesang, Gesangfarbe, Gesangpositur und Wasserschläger zu)

Neuer Absatz:

2.5 Nach der Anmeldung der Vögel erhält der Aussteller die Käfignummern und einen Einlieferungsschein zugeschickt. Trifft nicht für die Fachgruppe Gesang mit all Ihren Untergruppen zu, siehe Ausstellungsordnung Gesang, Sonderreglungen.

§3 Einlieferung und Auslieferung

Alter Absatz:

3.1 Die Einlieferungstermine der einzelnen Fachgruppen werden im Fachorgan des DKB veröffentlicht und müssen eingehalten werden.

3.2 Die Auslieferung erfolgt grundsätzlich für alle Fachgruppen einheitlich (z. Zt. Sonntags 14.00 Uhr). Herausnahmen der Vögel vor Beendigung der Schau ist verboten.

3.3 Die Einlieferung und Abholung der Vögel erfolgt durch den Aussteller, oder einer von ihm beauftragten Person.

3.4 Die Käfignummern müssen zur Einlieferung am Käfig angebracht werden. (Trifft nicht für die Fachgruppe Gesang, Gesangfarbe, Gesangpositur und Wasserschläger zu). Der Einlieferungsschein muss entsprechend der Bedingungen der Fachgruppen vom Aussteller ordnungsgemäß in Druckschrift ausgefüllt werden.

3.5 Bei der Einlieferung erhält der Aussteller den Auslieferungsbeleg. Nur gegen Vorlage dieses Beleges erhält er seine Vögel zurück.

3.6 Zur Einlieferung können nur ordnungsgemäß angemeldete Vögel kommen. Ersatzweise zur Einlieferung mitgebrachte Vögel werden nicht berücksichtigt.

Neuer Absatz:

3.1 Die Einlieferungstermine der einzelnen Fachgruppen werden im Fachorgan des DKB und auf der Homepage veröffentlicht und müssen eingehalten werden.

3.2 Die Einlieferung und Abholung der Vögel erfolgt durch den Aussteller, oder einer von ihm beauftragten Person.

3.3 Die Käfignummern müssen zur Einlieferung am Käfig angebracht werden. Trifft nicht für die Fachgruppe Gesang und deren Untergruppen zu, siehe Ausstellungsordnung Gesang, Sonderregelungen. Der Einlieferungsschein muss entsprechend der Bedingungen der Fachgruppen vom Aussteller ordnungsgemäß in Druckschrift ausgefüllt werden.

3.4 Bei der Einlieferung erhält der Aussteller den Auslieferungsbeleg. Nur gegen Vorlage dieses Beleges erhält er seine Vögel zurück.

3.5 Zur Einlieferung können nur ordnungsgemäß angemeldete Vögel angenommen werden.

3.6 Die Auslieferung erfolgt grundsätzlich für alle Fachgruppen einheitlich (z.Zt. sonntags 14.00 Uhr) Herausnahme der Vögel vor Beendigung der Schau ist nicht gestattet.

§5.1.

Alter Absatz:

5.1 Die Aufbewahrung der Vögel hat so zu erfolgen, dass dieselben keinen gesundheitlichen Schaden nehmen. Vögel dürfen nicht auf dem Fußboden stehen.

Neuer Absatz:

5.1 Die Aufbewahrung der Vögel hat so zu erfolgen, dass dieselben keinen gesundheitlichen Schaden nehmen. Vögel dürfen nicht auf dem Boden abgestellt werden.

§6.1.

Alter Absatz:

6.1 Die Einteilung der Schauklassen geschieht nach den Beschlüssen der jeweiligen Fachsparten.

Neuer Absatz:

6.1 Die Einteilung der Schauklassen geschieht nach den Beschlüssen der jeweiligen Fachgruppe.

§7.1.

Alter Absatz:

7.1 Die Bewertung der Vögel hat gemäß der Fachgruppen – Beschlüsse, der Beschlüsse der jeweiligen Preisrichter – Vereinigungen und des jeweiligen Standards zu erfolgen.

Neuer Absatz:

7.1 Die Bewertung der Vögel hat gemäß der Fachgruppen Beschlüsse, der Beschlüsse der jeweiligen Preisrichtervereinigung und des jeweiligen Standards zu erfolgen.

§7.2.

Alter Absatz:

7.2 Die ordnungsgemäße Durchführung der Bewertung der Vögel gewährleistet der Vorsitzende der jeweiligen Preisrichter – Vereinigung bzw. dessen Stellvertreter.

Neuer Absatz:

7.2 Die ordnungsgemäße Durchführung gewährleistet die jeweilige Preisrichtervereinigung.

§7.4.

Alter Absatz:

7.4 Die Bestellung der Preisrichter und deren Einteilung obliegt dem Vorsitzenden der jeweils zuständigen Preisrichter – Vereinigung im Einvernehmen mit den jeweiligen Fachgruppen – Vorsitzenden. Dem Fachgruppen – Vorsitzenden ist frühzeitig eine Liste der amtierenden Preisrichter vorzulegen.

Neuer Absatz:

7.4 Die Bestellung der Preisrichter und deren Einteilung obliegt der zuständigen Preisrichtervereinigung. Wünsche der Fachgruppen können bei der Entscheidung zur Einteilung der Preisrichter Berücksichtigung finden.

§7.5.

Alter Absatz:

7.5 Bei den ermittelten platzierten Vögeln, mindestens bei den Ersatzplatzierten, muss eine Ringkontrolle durchgeführt werden.

Neuer Absatz:

7.5 Bei den ermittelten platzierten Vögeln, zumindest bei den Erstplatzierten, muss eine Ringkontrolle durchgeführt werden.

§7.6.

Alter Absatz:

7.6 Die Original – Bewertungsschrift ist dem Aussteller zu überlassen.

Neuer Absatz:

7.6 Die Original Bewertungs-/Platzierungskarten sind dem Aussteller zu überlassen.

§8.1.

Alter Absatz:

8.1 Die Zuteilung der Medaillen, Rosetten, Siegernadeln und Urkunden, die über die DKB Hauptkasse finanziert werden, ist Aufgabe des DKB – Präsidenten bzw. seines Vertreters. Die Zuteilung an die einzelnen Fachgruppen hat unter Zugrundelegung der Anzahl der Schauanmeldungen zu erfolgen.

Neuer Absatz:

8.1 Die Zuteilung der Medaillen, Rosetten, Siegernadeln und Urkunden, die über die DKB Kasse finanziert werden, ist Aufgabe des DKB – Präsidenten bzw. seines Vertreters. Die Zuteilung an die einzelnen Fachgruppen hat unter Zugrundelegung der Anzahl der Schauanmeldungen zu erfolgen.

§9.2.

Alter Absatz:

9.2 Das Kataloggeld ist vom Aussteller für alle gemeldeten Vögel bei der Einlieferung zu entrichten.

Neuer Absatz:

9.2 Das Kataloggeld ist vom Aussteller bei seiner Anmeldung zu entrichten.

§10.1.

Alter Absatz:

10.1 Der Beginn und das Ende der DKB – Meisterschaft sind rechtzeitig im Fachorgan des DKB bekannt zu geben.

Neuer Absatz:

10.1 Der Beginn und das Ende der DKB – Meisterschaft einschließlich Öffnungszeiten sind rechtzeitig im Fachorgan des DKB und auf der Homepage bekannt zu geben.

§11.3.

Alter Absatz:

11.3 Im Katalog haben zu erscheinen:

a) Adressenliste der Aussteller
b) Die angemeldeten Vögel nebst Bewertungsergebnisse und Platzierung
c) Siegerliste nach Schauklassen und Rangfolge
d) Liste der Champions

Fachgruppenspezifische Beschlüsse und Bedingungen sind zu berücksichtigen.

Neuer Absatz:

11.3 Verbindliche Inhalte des Kataloges:

a) Adressenliste der Aussteller
b) Die angemeldeten Vögel nebst Bewertungsergebnisse und Platzierung
c) Siegerliste nach Schauklassen und Rangfolge
d) Liste der Champions

Fachgruppenspezifische Beschlüsse und Bedingungen sind zu berücksichtigen.

§12.4.

Alter Absatz:

12.4 Das Helferteam arbeitet unentgeltlich. Die Helfer erhalten freien Eintritt während der gesamten Schaudauer, wie auch freien Eintritt zum Kommers. Den Fachgruppen – Vorsitzenden sind vom Ausrichter die entsprechenden Freikarten auszuhändigen.

Neuer Absatz:

12.4 Das Helferteam arbeitet unentgeltlich.

§16 Inkrafttreten

Neuer Absatz:

Stand: 01. September 2022

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