Anträge an die Haupttagung am 24. September 2022

Antrag Nr.1-2022

(für diesen Antrag ist eine 3/4 Mehrheit erforderlich.)

Das Präsidium beantragt die Änderung der Satzung in folgenden Paragraphen:

  • § 1.3.
  • § 2.1.
  • § 2.2.
  • § 4.2.3.
  • § 6.2.
  • § 7.1.
  • § 7.2.
  • § 8.1.6.
  • § 9.7.

Alle Änderungen im Überblick:

§ Präambel

Alter Absatz:

 

Neuer Absatz:

Die in dieser Satzung verwandten personenbezogenen Formulierungen sind geschlechtsneutral zu verstehen und schließen alle Geschlechtsformen (männlich, weiblich, divers) ausdrücklich mit ein.

§1.3.

Alter Absatz:

1.3. Der DKB hat seinen Sitz in Kirchhain und ist bei dem zuständigen Amtsgericht eingetragen. Der Sitz des Vereins soll sich immer am Wohnort des Präsidenten befinden.

Neuer Absatz:

1.3. Der DKB e.V. hat seinen Sitz immer am Wohnort des DKB Präsidenten. (Der DKB e.V. ist beim Amtsgericht Marburg im Vereinsregister eingetragen.)

§2.1.

Alter Absatz:

2.1. Der DKB ist nach den Gesichtspunkten einer Interessengemeinschaft aufgegliedert und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung durch Kanarien- und Vogelzucht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Außerdem tritt er für die Belange des Natur- und Umweltschutzes ein.

Neuer Absatz:

2.1. Der DKB ist nach den Gesichtspunkten einer Interessengemeinschaft aufgegliedert und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung durch Kanarien- und Vogelzucht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Außerdem tritt er für die Belange des Tier-, Natur-, Arten- und Umweltschutzes ein.

§2.2.

Alter Absatz:

2.2. Der DKB ist die Kontinuation der früheren Verbände: Verein Deutscher Kanarienzüchter, Reichsverband Deutscher Kanarienzüchter bzw. Reichsfachschaft Deutscher Kanarienzüchter und strebt den Zusammenschluss aller deutschen Vogelzüchter und Vogelliebhaber an, deren Interessen er gegenüber allen Behörden, Körperschaften öffentlichen Rechts und anderen Dritten vertritt .

Seine Aufgabe ist: 2.2.1. Pflege und Förderung der Vogelzucht allgemein, insbesondere von Kanarien, Cardueliden, Europäer, Mischlingen sowie von Sittichen, Exoten und des Vogelschutzes.

2.2.2. Betreuung, Belehrung und Beratung aller Mitglieder durch Wort und Schrift, um die Veredelung der Zuchtvögel aller Zuchtrichtungen zu erreichen und bei den Cardueliden, Sittichen und Exoten die Reinheit der Wildformen zu erhalten.

2.2.3. Interesse am Vogelschutz, der artgerechten Zucht und Haltung von Vögeln und die Arterhaltung zu fördern.

2.2.4. Überwachung und Durchführung von einheitlichen Bewertungen nach den bestehenden Beschlüssen und nach den von den Preisrichter-Vereinigungen im DKB festgelegten Bewertungsvorschriften für die jeweiligen Fachgruppen.

Neuer Absatz:

2.2. Der DKB ist die Fortsetzung der früheren Verbände: Verein Deutscher Kanarienzüchter, Reichsverband Deutscher Kanarienzüchter bzw. Reichsfachschaft Deutscher Kanarienzüchter und strebt den Zusammenschluss aller interessierten Vogelzüchter und Vogelliebhaber an, deren Interessen er gegenüber allen Behörden, Körperschaften öffentlichen Rechts und anderen Dritten vertritt .

Seine Aufgabe ist: 2.2.1. Pflege und Förderung der Vogelzucht allgemein, insbesondere von Kanarien, Cardueliden, Europäer, Mischlingen sowie von Sittichen, Papageien, Exoten und des Vogelschutzes.

2.2.2. Betreuung, Beratung und Schulung aller Mitglieder durch Wort und Schrift, um die Veredelung der Zuchtvögel aller Zuchtrichtungen als lebendes Kulturgut zu erreichen und bei den Cardueliden, Sittichen, Papageien und Exoten die Reinheit der Wildformen zu erhalten.

2.2.3. Interesse am Vogelschutz, der artgerechten Zucht und Haltung von Vögeln und die Arterhaltung zu fördern.

2.2.4. Durchführung von einheitlichen Bewertungen nach den bestehenden Beschlüssen und nach den von den Preisrichter-Vereinigungen im DKB festgelegten Bewertungsvorschriften für die jeweiligen Fachgruppen.

§4.2.3.

Alter Absatz:

4.2.3. Voraussetzung für die Aufnahme eines Landesverbandes in den DKB ist eine Mitgliederzahl von mehr als 200 mittelbaren Mitgliedern.

Neuer Absatz:

4.2.3. Voraussetzung für die Aufnahme eines Landesverbandes in den DKB ist eine Mitgliederzahl von mindestens 100 mittelbaren Mitgliedern. Ausnahmen von dieser Regelung sind nur dann möglich, wenn auf einer Mitgliederversammlung hierfür eine einfache Mehrheit zustande kommt.

§6.2.

Alter Absatz:

6.2. Vorstandschaft (§ 7.2.)

Neuer Absatz:

6.2. Vorstandschaft (Fach- und Preisrichtergruppenvorsitzende) (§ 7.2.)

§7.1.

Alter Absatz:

 

Neuer Absatz:

7.1.5. der Bundesgeschäftsführer

§7.2.

Alter Absatz:

7.2. Vorstandschaft:

7.2.1 der Vorstand (§7.1)

7.2.2 der Bundesgeschäftsführer

7.2.3 der Vorsitzende der Fachgruppe Gesangskanarien

7.2.4 der Vorsitzende der Fachgruppe Farben- und Positurkanarien

7.2.5 der Vorsitzende der Fachgruppe Mischlinge, Cardueliden und Europäer

7.2.6 der Vorsitzende der Fachgruppe Sittiche und Exoten

7.2.7 der Vorsitzende der Preisrichter-Vereinigung der Fachgruppe Gesang

7.2.8 der Vorsitzende der Preisrichter-Vereinigung der Fachgruppen Farben- und Positurkanarien, Mischlinge, Cardueliden und Europäer.

Neuer Absatz:

7.2. Vorstandschaft:

7.2.1 der Vorstand (§7.1)

7.2.2 der Vorsitzende der Fachgruppe Gesangskanarien oder dessen Vertreter

7.2.3 der Vorsitzende der Fachgruppe Farben- und Positurkanarien oder dessen Vertreter

7.2.4 der Vorsitzende der Fachgruppe Mischlinge, Cardueliden und Europäer oder dessen Vertreter

7.2.5 der Vorsitzende der Fachgruppe Sittiche und Exoten oder dessen Vertreter

7.2.6 der Vorsitzende der Preisrichter-Vereinigung der Fachgruppe Gesang oder dessen Vertreter

7.2.7 der Vorsitzende der Preisrichter-Vereinigung der Fachgruppen Farben- und Positurkanarien, Mischlinge, Cardueliden und Europäer oder dessen Vertreter

§8.1.6.

Alter Absatz:

8.1.6. Der Bundesgeschäftsführer nimmt an allen Sitzungen des geschäftsführenden Vorstandes mit beratender Stimme teil.

Neuer Absatz:

8.1.6. Der Bundesgeschäftsführer koordiniert die exekutiven Aufgaben des Vorstandes außerdem organisiert er die DKB-Versammlungen und -Meisterschaften.

§9.7.

Alter Absatz:

9.7: Jeder Landesverband hat bei Abstimmungen eine Stimme, die nur durch den Landesverbandsdelegierten, der mittelbares Mitglied des betreffenden Landesverbandes sein muss, abzugeben ist.

Neuer Absatz:

9.7: Jeder Landesverband hat bei Abstimmungen eine Stimme. Stimmberechtigt sind nur mittelbare Mitglieder des betreffenden Landesverbandes.

§ 15 Inkrafttreten dieser Satzung

Neuer Absatz:

15.1. Vorstehende Satzung wurde beraten und beschlossen auf der Mitgliederversammlung in Baunatal am 24.09.2022. Sie tritt an die Stelle der Satzung vom 05.10.2014.

15.2. Die Satzungsänderung (Neufassung) tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.

Präsident 
Josef Hellenbrand

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein.
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein