Die Zeichen stehen auf Ausstellung
72. Deutsche Meisterschaft des DKB findet statt.
Die tierschutzrechtlichen Erlaubnisse für die diesjährige 72. DKB Meisterschaft vom 17.-18. Dezember 2022 sind fertiggestellt und haben das Präsidium auf dem Postweg erreicht.
Das Fachgebiet Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz des verantwortlichen Kreis Lippe, haben in Person von Dr. Bernhard Happe die Erlaubnisse erteilt und ebenfalls nochmals im Dezember trotz der angespannten Situation bestätigt.
Gespannt sei man auf die die Ankündigung, dass Ausstellung und Börse erstmals in einer großen Halle gemeinsam stattfinden sollen. Diesen Prozess in der Zukunft zu optimieren gilt das diesjährige Augenmerk der Veranstalter.
Da bedingt durch die Corona-Pandemie die letzte Veranstaltung schon zwei Jahre zurückliegen würde, wurden die Verantwortlichen des Deutscher Kanarien- und Vogelzüchterbund e.V. nochmals darum gebeten, neue Entscheidungsträger und neue Helfende beim Aufbau- und Börsenteam über die folgenden Punkte gesondert in Kenntnis zu setzen. Einen genauen Wortlaut und weitere Informationen kann man dem angehängten PDF-Dokumenten entnehmen.
„Da wir unsere Helfer und Verantwortlichen immer gesondert schulen, möchten wir diese Liste vor allem auch unseren Besucherinnen und Besuchern zur Verfügung stellen„, äußert sich Josef Hellenbrand, Präsident des DKB.
„Bei 5962 gemeldeten und wohl in der Ausstellung zu sehenden Vögeln, ist unser Hauptaugenmerk auf dem Wohlergehen unserer Tiere, dies muss auch um Bewusstsein unserer Besucher oberste Priorität haben.„, so Hellenbrand.
Gemeldet seien dieses Jahr:
- 444 Gesangskanarien
- 1021 Tiere der Fachgruppe MCE
- 3999 Farb- und Positurkanarien
- 498 Sittiche und Exoten
Die Informationen des Kreis Lippe im Wortlaut am Ende dieses Artikels.
Informationen des Kreis Lippe
Folgende Informationen sind hauptaugenmerklich, jedoch nicht die vollumfänglichen Informationen des Kreises. Diese werden den Helfenden der Meisterschaft in der mündlichen Belehrung nochmals vollständig präsentiert. Die vollständigen Dokumente sind unten angehängt. Diese Zusammenfassung dient primär zur Information unserer Besucherinnen und Besucher:
1. Hunde sind in der Messehalle untersagt
In den Messehallen sind keine Hunde gestattet und es soll vermieden werden, diese alternativ im Auto auf dem Parkplatz zu lassen.
3. Anordnungen des beamteten Tierarztes folgen
Den Anordnungen des beamteten Tierarztes ist Folge zu leisten und deren Durchsetzung ist stets zu unterstützen.
4. Durchgängige Anwesenheit der Sachkundigen
Die Anwesenheit der Verantwortlichen oder sachkundigen Stellvertreter muss während der gesamten Veranstaltung gegeben sein.
5. Beunruhigung der Tiere verhindern
Die Beruhigung der Tiere hat oberste Priorität. Diese ist zu gewährleisten durch eine feste Abschrankung oder Abgrenzung der Besuchergänge von mindestens 50cm.
Das Fotografieren mit Blitz ist in den Ausstellungsräumen untersagt und muss durch Hinweisschilder auf dieses Verbot sichtbar gemacht werden.
Es dürfen keine anderen Tiere mitgebracht werden siehe Auflistung im Dokument.
6. Erkennbarkeit der Aufsichtspersonen
Aufsichtspersonen werden deutlich als solche erkennbar sein. Sie müssen die Einhaltung der Auflagen dieser Erlaubnis regelmäßig kontrollieren und gegenüber Ausstellern und Besuchern durchsetzen.
7. Sichtbarkeit der Auflagen
Die vollständigen Auflagen der Erlaubnis sind an gut sichtbarer Stelle im Eingangsbereich der Ausstellungshalle zu finden.
8. Rauchverbot
In allen Räumen, in denen Vögel gehalten werden, besteht Rauchverbot. Hinweisschilder auf das Rauchverbot in Form von Symbolen sind deutlich sichtbar anzubringen.
Folgend die Auflagen in vollständiger Ausführung: