Der Artenschutz im DKB. Gesetzliche Grundlagen
Viele unserer Pfleglinge sind auf diversen Listen vermerkt, die den Schutzstatus nach internationalen Abkommen bezeichnen.
Grundlage ist das Bundesnaturschutz-Gesetz (BNatSchG) und die Bundesartenschutz-Verordnung (BArtSchVO) in ihren jeweiligen Fassungen.
Besonders die Artenschutzverordnung enthält klare Richtlinien, wie für die einzelnen geschützten Arten vorzugehen ist.
Der Anspruch an die Züchterinnen und Züchter die im Deutschen Kanarien- und Vogelzüchterbund e.V. organisiert sind ist klar: Diese Gesetze und Verordnungen sind einzuhalten und ein gemeldeter Verstoß wird auch von uns nicht toleriert.
Auf dieser Seite haben wir die Artenschutzverordnungen für unsere Mitglieder aufgelistet. Bei rechtlichen Fragen, wenden Sie sich bitte an unseren Referenten für Artenschutz.
DKB-Referent für Natur- und Artenschutz
Referent für Natur- und Artenschutz Thomas Schyschka Friedberger Straße 49e
61130 Nidderau
Tel.: +49(0)172-9509317
Bundesdeutsche Gesetze und Verordnungen
Aufgelistet sind das Tierschutzgesetz, die allgemeinen Verwaltungsvorschriften, das Tiergesundheitsgesetz, die Verordnungen zum Schutz gegen die Geflügelpest, sowie EU-Verordnungen und die Richtlinien für wildlebende Vogelarten.
- Übersicht über die gesetzlichen Grundlagen in der Vogelzucht
- Das Tierschutzgesetz - (TierSchG)
- Verwaltungsvorschriften zum TierSchG
- Tiergesundheitsgesetz - (TierGesG)
- Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege
- Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest
- Bundesartenschutz Verordnung (BArtSchVO)
- BArtSchVO - Anlage 5
- BArtSchVO - Anlage 6
EU-Gesetze und Verordnungen
Mindestanforderungen Vogelhaltung
Die Mindestanforderungen für die Haltung von Vogelarten finden Sie auf unserer Unterseite Sachkunde. Dort finden Sie auch Tierbörsenrichtlinien.